Das Peter-Rantzau-Haus kehrt sukzessive zum Normalbetrieb zurück
Das Peter-Rantzau-Haus kehrt sukzessive zum Normalbetrieb zurück
Geplanter Start: 01.07.2021
Schön, dass wir im Peter-Rantzau-Haus wieder Besucher empfangen dürfen! Die Rückkehr nach dem Lockdown und die noch nicht ausgestandene Pandemie hat jedoch zur Folge, dass es bis zum „Normalbetrieb“ noch ein Stück des Weges zu gehen ist. Folgende Punkte gilt es daher bei dem Betreten des Hauses und der Wiederaufnahme der Gruppenangebote im P-R-H aktuell zu beachten:
Registrierung und der Aufenthalt im Haus
- Die Registrierung der Besucher*innen erfolgt über die Luca App (Hauseingang oder Gruppenraumeingang), dem Luca-Schlüsselanhänger oder Teilnehmerlisten.
- Für alle Besucher*innen des Hauses gilt Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen (Fluren, Toilette u. ä.).
- Die Hygienemaßnahmen und das Einbahnstraßensystem bleiben b.a.w. bestehen.
- Am Eingang wird ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma das ordnungsgemäße Betreten des Hauses überwachen.
- Wir rechnen damit, dass es in den ersten Tagen zu kurzen Wartezeiten am Eingang kommen wird. Bitte haben Sie etwas Geduld und halten auch im Eingangsbereich den Mindestabstand ein.
- Voraussetzung zur Teilnahme an Gruppenangeboten ist ein Nachweis darüber, dass Gruppenleiter*innen und Teilnehmer*innen 2 x geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen können oder von Covid-19 genesen sind.
- Für regelmäßige Besucher haben wir eine Bestätigung vorbereitet, der zum Betreten des Hauses berechtigt, wenn der Impfausweis durch uns eingesehen wurde bzw. wenn eine Bescheinigung über eine Genesung von Covid-19 vorlag.
- Weitere Details erfahren Sie von Ihrem Gruppenleiter/Ihrer Gruppenleiterin.
Noch immer gilt die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie weitere Detailbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass das P-R-H ein öffentlicher Raum ist und daher andere Regelungen als für Privatpersonen gelten.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Landesverordnung in sehr kurzen Abständen verändert. Wir werden jeweils nach den Vorgaben handeln und bitten Sie um Verständnis, wenn Regelungen kurzfristig entfallen bzw. Verschärfungen eintreten.
Einige Regelungen haben wir für einzelne Gruppen zur ersten Orientierung zusammen gestellt. Bitte beachten Sie den Stand 28.07.2021
- Sport im Freien ist (bis zu 50 Personen) ohne Testpflicht erlaubt.
- Sport im Innenraum bis zu 25 Personen
ACHTUNG: Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Zoom Veranstaltung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Tanzen: Es gibt keine speziellen Vorgaben; allerdings sind die allg. Regelungen zum Mindestabstand einzuhalten.
- Chorproben: Im Freien am festen Platz sitzend oder stehend mit 2,50 m Abstand, keine Testpflicht. Im Innenraum: Gleiche Bedingungen, aber mit Maske.
- Kochgruppen: Bis zu 6 Personen plus Leitung mit eigenem Hygienekonzept möglich.
- Spielegruppen: Da der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, dürfen Kartenspele nur mit Maske durchgeführt werden.
- Schach: Im Freien, Abstand wahrend, nur die eigenen Schachfiguren dürfen berührt und müssen nach dem Spiel desinfiziert werden.
- Aus organisatorischen Gründen werden wir, die Zeiten und Räume betreffend, auf die Belegung aus 2019 (vor Corona) zurückgreifen.
- Für unsere Räume gelten zwingend zu beachtende Personenhöchstgrenzen.
- Einzelne Gruppen werden im Rotationssystem beginnen. Näheres erfahren Sie über den Gruppenleiter.
- Für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gelten keine Beschränkungen (in Bezug auf die Anzahl der Personen) jedoch gelten die Abstandsregeln.
Bistro
- Das Bistro öffnet ab dem 02.08.2021 mittags wieder.
- Das Café wird bereits ab dem 21.07.2021 in der Zeit von 14:00 – 16:00 von Dienstag bis Donnerstag geöffnet sein.
Sonstiges
- Die Teeküchen sind nicht zu nutzen. Bitte keine Gläser, Karaffen etc. in die Gruppenräume holen. Eigene Getränke können mitgebracht werden.
- Das P-R-H bietet vorläufig keinen Fahrdienst an.
Bundesverordnung: „Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin für alle“